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   BSG, 28.03.1973 - 9 RV 476/72   

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https://dejure.org/1973,11323
BSG, 28.03.1973 - 9 RV 476/72 (https://dejure.org/1973,11323)
BSG, Entscheidung vom 28.03.1973 - 9 RV 476/72 (https://dejure.org/1973,11323)
BSG, Entscheidung vom 28. März 1973 - 9 RV 476/72 (https://dejure.org/1973,11323)
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  • BSG, 12.12.1972 - 8 RV 289/72

    Anspruch auf Entschädigung - Kleidung - Wäsche - Außergewöhnlicher Verschleiß -

    Auszug aus BSG, 28.03.1973 - 9 RV 476/72
    einer weiteren Gruppe von Fällen der Anspruch von einer Auswirkung eines bereits anerkannten Leidenszustandßs abhängig gemacht (SS 45, 47 Abs. 4 Haibs" 4, ähnlich 5 49 Abs" 2, 5 50 Abs" 2 Satz 4; 5 50 Abs. 5 - dazu BSG SozR Nr° 44 und 58 zu 5 50 BVG-; @ 54 Abs. 5 - dazu BSG24" 94 ; EUR 56 Abs° 4 Satz 5, EUR 58 Abs. 4 Satz 2 - dazu-BSG 45, 45" 46 f; 457 85, 87 - 5 42 Abs" 4 Satz 5}° Ob es für eine Entschädigung nach @ 45 BVG genügt" daß der außergewöhnliche Kleider- oder Eäscheverschleiß durch die anerkannte Schädigungsfolge wesentlich mitverursacht ist7 wie der 8° Senat des BSG in dem zur Veröffentlichung bestimmten Urteil vom 42° Dezember 4972 - 8 RV 289/72 - entschieden hat" kann wegen des eindeutig anderen Wortlautes des 5 44 BVG dahingestellt bleiben° Von den beiden zuver genannten Fallgruppen hat der Gesetzgeber die Zurechnung des % 44 BVG bewußt unterschieden° Dies wird durch die Verwendung der beiden unterschiedlich formulierten Anspruchsvoraussetzungen in jeweils derselben Vorschrift in $ 40 Abs" 4 Satz 4 und in 5 47 Abs. 4 BVGbestätigt" Diese und Wortsinn des 5 44 BVG ausgeam eindeutigen Wortlaut richtete Auslegung entspricht auch den besonderen Zwecken der Führhundzulage und der Aufwendungsbeihilfe und ebenso dem systematischen Verhältnis dieser Leistungen anderen, die zu den.
  • Drs-Bund, 22.05.1969 - BT-Drs V/4246
    Auszug aus BSG, 28.03.1973 - 9 RV 476/72
    Diese Auslegung wird durch die Rechtsentwicklung bestätigt, Das Leistungssystem (Führhund, Zuschuß zum Unterhalt eines Hundes und Aufwendungsbeihilfe) nach den früheren ge- -setzlichen Regelungen (@ 45 Abs" 4 BVG idF des 2. NOGvom 24" Februar 4964 - BGBl I S. 85 -7 5 45 Abs. 5 BVG idF des 4° NOG tom 27" Juni 4960 - BGBl I S° 455 - 5 43 Ab:. 5 BVG idF des Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des BVG vom 7" August 4953 BGBl I s. 862 - % 44 Abs" 59 5 45 Abs° 5 Satz 4 Halbsatz 2 und Satz 2 BVG vom 20° Dezemben 4950 - BGBl I S. 794 -) ist durch @ 44 BVG idF des 5° EOG im dargelegten Sinn völlig umgestaltet worden° Wenn der" Bundestags-Ausschuß für Kriegs- und Verfolgungsschäden die Aufwendungsbeihilfe" abweichend von der Vorlage der Bundesregierung und des Bundesrates? der Führhundzulage auch in der Höhe gleichgestellt hat" "weil """ bei der heutigen Verkehrslage der Führung der Blinden durch eine Person eine immer stärkere Bedeutung" zukomme (Schrift1° -Bericht des Ausschusses-zum 5. NOG, gg BT-Drucks" V/4246" S. 8'- 5 44 -), Begründung nicht.
  • Drs-Bund, 26.03.1969 - BT-Drs V/4042
    Auszug aus BSG, 28.03.1973 - 9 RV 476/72
    in den 55 40 bis 24 a BVG geregelt sind° Das hat das LSG verkennt° Seine Deutung des S 44 BVG läßt sich nicht aus dem zweiten Fall des behandlungsbedürftigen Zustandes in 5 40 Abs° 4 Satz 4 BVG (Gesundheitsstörung, die durch eine anerkannte Schädigungsfolge verursacht ist) herleiten° @ 44 BVG regelt keinen Unterfall der Heilbehandlung" sondern bestimmt, unabhängig von der Ggundlage von Heilbehandlungsleistungen" selb- 'ständig die Anspruchsvoraussetzungen (Entwurf des }. NOG" BR-Drucks° 570/66, S. 24, Begründung zu Nr. 8 - 5 44 -, und BT-Drucks° V/4042, S. 24; ebenso Urteil des 8. Senats des BSG vom. 42; De2ember 4972 und die herrschende Meinung im Schrifttum).
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